Wenn der geschützte Raum ins Wanken gerät

Vor einigen Tagen habe ich vom geplanten neuen Nachrichtendienstrecht gelesen. Seitdem lässt mich der Gedanke nicht mehr los.
Nicht, weil ich hier die Arbeit von Nachrichtendiensten grundsätzlich infrage stellen möchte. Und auch nicht, weil ich glaube, dass künftig hinter jeder Zimmerpflanze in einer psychotherapeutischen Praxis ein Mikrofon versteckt sein wird.
Ich habe zu diesem Gesetzentwurf eine persönliche Meinung. Doch welche Befugnisse von Nachrichtendiensten juristisch oder sicherheitspolitisch notwendig sind, kann und möchte ich in diesem Rahmen nicht diskutieren.
Aber ich kann beurteilen, was Vertrauen und Sicherheit für ein therapeutisches Gespräch bedeuten. Und aus dieser Perspektive halte ich die Möglichkeit, dass ein solches Gespräch heimlich überwacht werden kann, für hochproblematisch.
Natürlich möchte ich in einem Staat leben, der mich schützt, wenn Menschen Anschläge planen oder unsere freiheitliche Gesellschaft bedrohen. Aber Schutz bedeutet für mich auch, Räume zu bewahren, in denen Menschen sich unbeobachtet zeigen und selbst schwierigste Gedanken aussprechen können.
Und genau deshalb beschäftigt mich eine Frage:
Was macht allein die Möglichkeit des Mithörens mit einem Raum, der davon lebt, dass niemand mithört?
Wie funktioniert Psychotherapie eigentlich?
Menschen kommen nicht in Therapie oder Beratung, um dort ausschließlich Dinge zu erzählen, die gesellschaftlich akzeptiert, vernünftig und wohlgeordnet sind.
Sie kommen mit dem, was sie sonst vielleicht niemandem erzählen.
Ich hasse meinen Chef.
Manchmal wünsche ich mir, mein Mann wäre einfach nicht mehr da.
Ich habe sexuelle Fantasien mit einer anderen Frau und weiß nicht, was das über mich bedeutet.
Ich habe Gedanken, für die ich mich schäme.
Manchmal macht mir Angst, wozu ich in meiner Wut fähig sein könnte.
Solche Sätze sind zunächst einmal genau das: Sätze. Gedanken. Gefühle. Fantasien. Inneres Erleben eines Menschen. Und Psychotherapie braucht einen Ort, an dem dieses Erleben ausgesprochen werden kann.
Nicht, weil alles, was ein Mensch denkt oder fühlt, gutgeheißen werden müsste. Sondern weil wir uns mit dem, was nicht ausgesprochen werden darf, auch nicht auseinandersetzen können.
Dafür braucht es Sicherheit.
Nicht die Garantie, dass es niemals schwierige Situationen oder Grenzen von Vertraulichkeit geben kann. Es gibt Situationen, in denen der Schutz eines Menschen oder anderer damit in Konflikt geraten kann und schwierige rechtliche und ethische Abwägungen notwendig werden.
Aber Sicherheit im therapeutischen Raum bedeutet, dass ein Mensch sich hinreichend sicher fühlen kann, um sich mit dem zu zeigen, was tatsächlich in ihm geschieht.
Es reicht, wenn wir glauben, dass jemand zuhören könnte
Daher beschäftigt mich gerade weniger wie häufig eine Psychotherapiesitzung tatsächlich überwacht würde.
Gesetze sind kompliziert. Nachrichtendienstrecht erst recht. Die wenigsten Menschen werden einen mehrere hundert Seiten langen Gesetzentwurf lesen und anschließend genau unterscheiden können, unter welchen Voraussetzungen welche Maßnahmen zulässig sind.
Während ich diesen Text schreibe, merke ich allerdings, wie schwer es mir fällt, an dieser Stelle bei meiner fachlichen Perspektive zu bleiben. Denn auch ganz persönlich empfinde ich die Vorstellung, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen in einen so vertraulichen Raum eindringen und mithören darf, als beängstigend. Und ich möchte diese Reaktion nicht hinter einer vermeintlich neutralen Betrachtung verstecken.
Vielleicht ist mir gerade deshalb wichtig, die Sorge, die aus einem Satz wie „Pass lieber auf, was du deinem Therapeuten erzählst“ entstehen kann, nicht einfach als Missverständnis eines komplizierten Gesetzes abzutun. Natürlich verkürzt dieser Satz die tatsächliche Rechtslage. Aber die Verunsicherung dahinter entsteht nicht aus dem Nichts.
Denn ein Mensch muss nicht tatsächlich überwacht werden, damit die Möglichkeit von Überwachung psychologisch wirksam wird.
Es reicht, wenn er sie für möglich hält.
Gerade die schwierigsten Gedanken müssen ausgesprochen werden können
Nehmen wir ein extremes Beispiel.
Ein Mensch hat Gewaltfantasien oder beschäftigt sich mit dem Gedanken an eine schwere Gewalttat.
Wenn dieser Mensch darüber in einer Therapie spricht, bedeutet das zunächst einmal eines:
Er spricht noch.
Vielleicht zweifelt er.
Vielleicht sucht er nach einer Grenze.
Vielleicht erschrickt er selbst über seine Gedanken.
Vielleicht will er verstanden werden.
Vielleicht möchte ein Teil von ihm gerade verhindern, dass aus einem Gedanken eine Handlung wird.
Das alles wissen wir zunächst nicht.
Aber genau deshalb ist es so wichtig, dass solche Gedanken überhaupt in eine Beziehung zu einem anderen Menschen gebracht werden können.
Ein therapeutischer Raum kann einer der Orte sein, an denen Menschen Dinge aussprechen, bevor sie handeln.
Natürlich verstehe ich, dass dort, wo ein Mensch tatsächlich einen Anschlag plant, ein enormes gesellschaftliches Interesse daran besteht, eine solche Tat zu verhindern.
Und trotzdem frage ich mich, ob wir Sicherheit gewinnen, wenn wir ausgerechnet den Raum unter einen Überwachungsvorbehalt stellen, in dem ein Mensch solche Gedanken vielleicht überhaupt noch aussprechen würde.
Denn was passiert, wenn er stattdessen denkt:
Das kann ich meinem Therapeuten auf keinen Fall erzählen. Wer weiß, wer das erfährt.
Dann haben wir möglicherweise nicht mehr Sicherheit geschaffen.
Dann haben wir einen Gesprächsraum verloren.
Vertrauen lässt sich nicht verordnen
Vielleicht ist das mein größtes Unbehagen an der ganzen Diskussion.
Man kann einem Menschen erklären, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff hoch sind. Man kann ihm erklären, dass nicht wahllos therapeutische Gespräche überwacht werden sollen.
Aber Sicherheit entsteht nicht allein aus einer juristischen Erklärung.
Sicherheit ist ein Erleben.
Sie entsteht daraus, dass ein Mensch in einer Beziehung erfährt:
Hier darf ich sein.
Hier darf ich widersprüchlich sein.
Hier darf ich etwas denken, ohne es tun zu müssen.
Hier darf ich mich schämen.
Hier darf ich etwas sagen, das ich selbst kaum aushalte.
Und: Ich kann darauf vertrauen, dass dieser Raum geschützt ist.
Genau hier liegt für mich die Grenze.
Ich maße mir nicht an, die juristische oder sicherheitspolitische Gesamtabwägung dieses Gesetzentwurfs vorzunehmen. Aber aus meiner fachlichen Perspektive halte ich es für falsch, das Vertrauen in die Vertraulichkeit therapeutischer Gespräche überhaupt auf diese Weise infrage zu stellen.
Denn Psychotherapie kann nur mit dem arbeiten, was ein Mensch auszusprechen wagt.
Deshalb macht mir neben der Vorstellung, dass tatsächlich jemand ein therapeutisches Gespräch abhören könnte, noch etwas anderes Angst:
Mich beunruhigt die Vorstellung, dass irgendwann ein Mensch vor mir sitzt und einen Satz lieber nicht ausspricht, weil er nicht mehr sicher ist, wer ihn hören könnte.
Denn vielleicht wäre genau dieser Satz der gewesen, über den wir hätten sprechen müssen.




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